Was uns antreibt

Unsere Ziele werden geprägt von der Zweckbestimmung der Stiftung, an welche die Arbeit der Stiftungsgremien gebunden ist und die jährlich von der Stiftungsaufsichtsbehörde NRW überprüft wird.

Darunter fallen:

  • die Förderung der Suchtkrankenhilfe in Nordrhein-Westfalen unter Berücksichtigung von Betroffenen und Mitbetroffenen
  • die Förderung der Suchtkranken mit ihren körperlichen und seelischen Folgeerkrankungen nach ihren Fähigkeiten und Potentialen im Bereich der Suchtselbsthilfe und der Suchtkrankenhilfe in Nordrhein-Westfalen (z.B. Kreativität, Theater, Musik, Sport).
  • die Unterstützung und Förderung von Frauen und Kindern in sozialer und finanzieller Notlage (z.B. innovative Wohnprojekte).

Die operative Stiftung initiiert vielfältige Aufgaben und sucht sich inhaltliche Schwerpunkte, die im Laufe eines Jahres besonders gefördert werden.